Streit um Abschiebung aus Gelsenkirchen

In Gelsenkirchen regt sich Widerstand gegen die Abschiebung eines jungen Mannes aus Afghanistan.

Demo wegen Abschiebung aus Kirchenasyl in Gelsenkirchen
© Ingo Otto / FUNKE Foto Services

Der 25-jährige Basir S. wurde am frühen Montagmorgen von der Ausländerbehörde abgeholt und nach Dänemark ausgeflogen. Dort hatten er und seine Familie 2016 zum ersten Mal einen Asylantrag gestellt. In Gelsenkirchen lebte er zuletzt in Kirchenasyl bei der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde in Buer. Die Gemeinde sagt, dass die Abschiebung des jungen Afghanen unrechtmäßig sei. Deshalb wollen die Mitglieder heute nochmal dagegen protestieren. Sie fordern, dass Basir zurück nach Deutschland kommen darf und die Chance auf ein faires Asylverfahren bekommmt. Los geht die Demo um 15 Uhr vor dem Hans-Sachs-Haus. Die Stadt Gelsenkirchen sagt, dass das vermeintliche Kirchenasyl gar keines war und die Abschiebung deshalb rechtens ist. Die Eltern und der Bruder des jungen Mannes sind als Asylbewerber anerkannt und deshalb aktuell legal in Deutschland. 

Das sagt die Stadt Gelsenkirchen zu dem Fall

Die Ausländerbehörde hat im Einklang mit dem geltenden Recht (u.a. des Erlasses zum Thema Kirchenasyl in Dublin-Fällen) gehandelt.

Der Verlauf des Falls aus Sicht der Stadt:

Der erste Überstellungsversuch nach Dänemark wurde seitens der Ausländerbehörde angekündigt. Daraufhin tauchte die Person unter und entzog sich somit der Überstellung nach Dänemark. Im Anschluss befand sich der Betreffende im Kirchenasyl der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Gelsenkirchen-Buer.

Die Gemeinde reichte beim BAMF ein Härtefalldossier ein. Die Ausländerbehörde sicherte der zuständigen Pastorin zu, dass die erneute Entscheidung des BAMF (jetzt über das Härtefalldossier) entsprechend des Erlasses zum Thema Kirchenasyl in Dublin-Fällen abgewartet werde.

Das Bundesamt ist nach eingehender Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass in diesem Fall keine besonderen individuellen Härten vorgetragen wurden, die gegen eine Überstellung nach Dänemark sprechen. Die Prüfung ist daher abgeschlossen. Für den Vollzug der Überstellung sind die Ausländerbehörden zuständig. Die Überstellung erfolgte somit erlasskonform.

Zudem stellte das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 4. November 2019 erneut fest, dass der erneute Antrag gegen die Abschiebungsandrohung keinen Erfolg hat. Daraufhin wurden aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Überstellung rechtmäßig ist, da diese im Einklang mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung und den Entscheidungen des BAMF durchgeführt wurde.

Die in einem Aufruf verbreitete Behauptung, der betreffenden Person sei das Mobilfunktelefon abgenommen worden ist falsch. Tatsächlich hat die Person noch am Flughafen über das private Handy eines Mitarbeiters der Ausländerbehörde telefoniert, da sie mit ihrem eigenen Handy keine Verbindung herstellen konnte.

Weitere Informationen zum Thema Kirchenasyl

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