
- Erstklässler haben Anspruch auf Ganztagsbetreuung
- Stadt fordert klare Regeln, wer was bezahlt
Ab dem 1. August 2026 haben Erstklässler in NRW einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Das klingt erstmal gut. Das Problem laut Stadt: Gelsenkirchen muss das wie alle Kommunen selbst organisieren und bezahlen – aber das Land gleicht die Kosten nicht vollständig aus. Die Zahl der OGS-Plätze muss innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt werden. Das bedeutet: mehr Räume, mehr Personal, mehr Geld.
Die Stadt macht deshalb per Klage klar, dass sie rechtlich nicht in der Pflicht sein will, diesen Anspruch auf eigene Kosten zu erfüllen. Auch andere NRW-Städte haben deshalb schon Klage gegen das Land eingereicht.
So läuft der OGS-Ausbau in Gelsenkirchen
Gleichzeitig betont Gelsenkirchen: Die Betreuungsplätze sollen trotzdem kommen. Man arbeite eng mit Schulen und Trägern zusammen und fühle sich gut vorbereitet. Schulen würden umgebaut, Küchen erweitert, neues Mobiliar angeschafft – und Personal werde gesucht und eingestellt.
Was die Stadt Gelsenkirchen tatsächlich fordert, ist ein Landesausführungsgesetz. Also klare Regeln vom Land, wer was bezahlt. Bisher gibt es das laut Bildungsdezernentin Anne Heselhaus nicht.