Streupflichten: Winterdienste bei uns erinnern an Regeln

Angesichts frostiger Temperaturen und Schneefällen erinnern die Winterdienste in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen an die Räum- und Streupflichten.

© Radio Emscher Lippe
  • Grundstücksbesitzer können Pflichten an Mieter abgeben
  • 20 BEST-Mitarbeiter beim Winterdienst

Grundstücksbesitzer bzw. ihre Mieter müssen dafür sorgen, dass Gehwege, die an das eigene Grundstück grenzen, von Schnee geräumt und gestreut werden. Dabei müssen die freien Wege so breit sein, dass nicht nur Fußgänger, sondern auch Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen sicher aneinander vorbeikommen. Werktags müssen die Gehwege bis 7.00 Uhr frei sein, am Wochenende zwei Stunden später. Für das Räumen und Streuen der meisten Straßen und Plätze sind dagegen ZBG, BEST und Gelsendienste verantwortlich. Die Straßen werden nach Wichtigkeit nach und nach geräumt. Allein die BEST in Bottrop hat fünf große und drei kleine Streufahrzeuge. Insgesamt sind 20 Mitarbeiter für den Winterdienst vorgesehen, bei besonders viel Schnee können weitere Mitarbeiter den Winterdienst verstärken.

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