Technische Hindernisse beim Impfzertifikat

Seitdem die 2G-Plus-Regel etwa in Restaurants oder Fitnessstudios eingeführt wurde, gibt es technische Herausforderungen für einige Geboosterte.

© Tanja Pickartz / FUNKE Foto Services
  • Genesene müssen Zertifikat extra vorzeigen
  • Apothekerverband arbeitet an einfacherer Lösung

Darauf weist der Apothekerverband Westfalen-Lippe hin, der auch für Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen zuständig ist. Demnach werde es vor allem dann schwierig, wenn Menschen ihren Booster-Nachweis vorzeigen müssen, die zuvor mit Johnson&Johnson geimpft worden oder zweimal geimpft und genesen sind. Im ersten Fall müsse man explizit das Zertifikat der ersten Impfung auf dem Handy aufrufen. Erst dann könne beispielsweise der Restaurantbetreiber erkennen, dass die Impfung mit Johnson&Johnson erfolgt ist. Wer geimpft und danach erkrankt und genesen ist, müsse zusätzlich das Genesenenzertifikat vorzeigen. Um das zu vereinfachen, arbeitet der deutsche Apothekerverband nach eigenen Angaben schon an einer Lösung, bei der der Booster-Status in der App auf einen Blick erkennbar sei.

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