Tierabwehrspray gegen Einbrecher in Gelsenkirchen eingesetzt

Ein 33-jähriger Gelsenkirchener hat an der Braukämperstraße in Beckhausen einen Einbrecher gestellt - und jetzt selbst ein Strafverfahren am Hals.

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  • Einbrecher war mit Bolzenschneider zugange
  • Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

Gestern Abend hörte der Mann verdächtige Geräusche aus dem Keller des Mehrfamilienhauses, in dem er wohnt. Als er im Keller nachschaute, erwischte er da einen Einbrecher mit einem Bolzenschneider in der Hand. Der 33-Jährige sprühte Tierabwehrspray in seine Richtung. Danach schloss er die Kellertür und rief die Polizei. Die Beamten nahmen den mutmaßlichen Einbrecher fest. Er war leicht verletzt und musste in einem Rettungswagen behandelt werden. Gegen den Anwohner aus Gelsenkirchen-Beckhausen wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Tierabwehrspray darf laut Gesetz nur gegen Menschen eingesetzt werden, wenn man körperlich angegriffen wird.

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