Tod in Gelsenkirchener Kita: Berufungsprozess startet

Der Prozess um den tragischen Tod eines kleinen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen-Schalke wird neu aufgerollt.

© Radio Emscher Lippe
  • Staatsanwaltschaft und Nebenkläger gehen in Berufung
  • Gericht setzt drei neue Prozesstage an

Am Freitag (17.1.) startet am Essener Landgericht das Berufungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft und die Eltern des toten Jungen als Nebenkläger wollten den neuen Prozess, sagte uns ein Gerichtssprecher. Damit beginnt die Beweisaufnahme wieder von vorne. Insgesamt hat das Gericht drei Prozesstage angesetzt. Ende Januar könnte ein Urteil fallen.

Der zweijährige Junge war im Sommer 2021 in einem Bett der Kita in Gelsenkirchen-Schalke erstickt. Im ersten Prozess am Gelsenkirchener Amtsgericht waren die beiden Tagesmütter freigesprochen worden. Die Anklage hatte den beiden Frauen fahrlässige Tötung vorgeworfen und Haftstrafen von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Die beiden Tagesmütter hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt und würden deshalb die Schuld am Tod des Jungen tragen. Das Amtsgericht sah den Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht als gegeben.

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