Tödlicher Streit in Gelsenkirchen: Angeklagte berufen sich auf Notwehr

Nach einem tödlichen Streit über den Umgang mit dem afghanischen Volkshelden Ahmad Shah Massoud in Gelsenkirchen müssen sich drei Afghanen seit heute vor Gericht verantworten.

Symbolbild Gerichtsprozess
© Oliver Müller / Funke Foto Services
  • Anklage lautet auf Mord und Mordversuch
  • Grabstätte von Massoud von den Taliban zerstört

Zum Prozessauftakt am Essener Schwurgericht beriefen sich die Angeklagten über ihre Verteidiger auf Notwehr. Die Anklage lautet auf Mord und Mordversuch. Mitte Januar sollen die drei Männer einen 19-Jährigen erstochen und einen weiteren Mann schwer verletzt haben.  Auslöser war laut Gericht ein Streit darüber, ob man sich auf den afghanischen Nationalhelden Massoud berufen dürfe, der vor rund 30 Jahren Widerstand gegen die Taliban geleistet hat. Seine Grabstätte war Anfang September von den Taliban zerstört worden.

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