
© Kerstin Kokoska / Funke Foto Services
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- Staatsanwaltschaft sieht Sorgfaltspflicht verletzt
- Vorerst zwei Prozesstage angesetzt
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Die 24 und 36 Jahre alten Frauen, beide aus Gelsenkirchen, sollen ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sein. Im Sommer 2021 hatten die beiden Erzieherinnen den zweijährigen Jungen nach dem Mittagsschlaf in der Kita in Schalke leblos in seinem Bett gefunden. Trotz Wiederbelebung starb er später im Krankenhaus. Offenbar hatte der Zweijährige seinen Kopf im Gestänge des Bettes eingeklemmt. Die Staatsanwaltschaft hinterfragt vor allem, warum es in der Einrichtung keine Schlafwache gab und kein Babyphone eingeschaltet war. Der Prozess gegen die beiden Erzieherinnen wird wohl bis Anfang Mai dauern.
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