
© Activedia / pixabay.com
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- BGH lehnt Revisionen ab
- Urteil: lebenslange Haft
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Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten und auch die der Staatsanwaltschaft. Das Landgericht Essen war zu der Überzeugung gelangt, dass der Mann sich schon länger damit beschäftigt hatte, einen Polizisten zu töten. Nach Auffassung des BGH beruht das Urteil deshalb zu Recht auf dem Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Im April letzten Jahres war ein 28-Jähriger SEK-Beamter bei einem Einsatz in Gelsenkirchen-Buer durch Schüsse getötet worden - ein Schuss hatte an der Schutzweste vorbei den Oberkörper getroffen.
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