
© Kerstin Kokoska / FUNKE Foto Services
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- Vorwurf der Staatsanwaltschaft: "fahrlässige Tötung"
- Kind wurde leblos in Kita aufgefunden
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Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet: "fahrlässige Tötung" wie mehrere Medien berichten. Nach dem Tod des Kindes wurde damals unter anderem hinterfragt, warum es in der Einrichtung in Gelsenkirchen-Schalke keine Schlafwache gegeben hat und warum die Erzieherinnen kein Babyfon hatten. Jetzt habe die Staatsanwaltschaft offenbar genug Beweise zusammen, um ein schuldhaftes Verhalten der beiden Erzieherinnen zu beweisen. Einen Termin für die Eröffnung der Hauptverhandlung soll es in den nächsten Tagen geben. Erzieher hatten den zweijährigen Jungen im August 2021 nach einem Mittagsschlaf in der Kita leblos aufgefunden. Nach Reanimationsmaßnahmen vor Ort wurde das Kind ins Krankenhaus gebracht, wo es kurz darauf verstarb.
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