
© Martin Möller/FUNKE Foto Services
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- Übergangslösung zur Kostenübernahme von Fehlfahrten angestrebt
- Bis Ostern 2026 soll es zu einer Einigung für ganz NRW kommen
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Das war gestern (17.12.) Thema im NRW-Landtag. Im ersten Quartal 2026 soll ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung ins Bundeskabinett eingebracht werden. Bis dahin wird eine Übergangsregelung zur Kostenübernahme von Fehlfahrten angestrebt. NRW-Gesundheitsminister Laumann zeigt sich optimistisch, dass bis Ostern eine Lösung für NRW erarbeitet werden könne.
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