
- Autofahrer hatte offenbar nicht auf die Fußgängerin geachtet
- Polizei: Auch ohne Unfall drohen hohe Bußgelder
Eine 22 Jahre alte Fußgängerin ist an einem Zebrastreifen in Bottrop-Fuhlenbrock schwer verletzt worden. Gestern Abend wollte sie auf dem Fußgängerüberweg die Hans-Böckler-Straße überqueren. Dabei wurde sie von einem 24 Jahre alten Autofahrer erfasst. Die junge Frau musste mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus.
Die Polizei weist nach dem Vorfall in Bottrop nochmal darauf hin, dass bei Verstößen an Zebrastreifen hohe Bußgelder drohen - auch ohne Unfall. Fußgänger haben immer Vorrang, Radfahrer nur, wenn sie ihr Fahrrad schieben.
Das sind die genauen Regeln
Wer als Fahrzeugführer Bevorrechtigten den Vorrang am "Zebrastreifen" nicht gewährt oder nicht bereits durch mäßige Geschwindigkeit die Warteabsicht erkenntlich macht, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro (zzgl. Gebühren) und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Geht das Fehlverhalten mit einer Gefährdung einher, steigt das Bußgeld auf 100 Euro; bei einer Schädigung (Unfall) auf 120 Euro - jeweils verbunden mit einem Punkt. Der Vorrang gemäß § 26 StVO gilt für Fußgänger sowie Nutzer von Rollstühlen und Krankenfahrstühlen. Radfahrer genießen diesen Vorrang nur dann, wenn sie ihr Fahrrad über den Überweg schieben.
Eine besondere Schutzpflicht gilt gegenüber Kindern: Gemäß § 3 Abs. 2a StVO ist ihnen am Fußgängerüberweg stets Vorrang einzuräumen, um jegliche Gefährdung auszuschließen. Diese gesteigerte Sorgfaltspflicht der Fahrzeugführer greift unabhängig davon, ob das Kind zu Fuß oder auf dem Fahrrad unterwegs ist. Dennoch sollten auch Kinder ihr Fahrrad vor dem Überqueren eines Fußgängerüberwegs schieben. Dies erhöht nicht nur die eigene Sichtbarkeit und Sicherheit, sondern stellt zudem sicher, dass sie rechtlich zweifelsfrei den vollen Vorrangschutz eines Fußgängers genießen.
Quelle: Polizei Gelsenkirchen