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Corona-Schnelltest
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
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Unter 16 keine Testnachweise bei 3G-Regel erforderlich

Kinder und Jugendliche in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen unter 16 Jahren benötigen für Veranstaltungen, bei denen die 3G-Regel gilt, keine entsprechenden Nachweise.

Veröffentlicht: Montag, 23.08.2021 12:16

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  • Änderung der Corona-Schutzverordnung
  • Ab heute (23.8.) gültig
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Das sieht eine Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vor, die seit heute gilt. Ursprünglich war vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche einfach ihren Schülerausweis überall dort vorlegen könnten, wo die 3G-Regel gilt. In der aktuellen Fassung heißt es jetzt, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler gelten und weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung benötigen. In NRW gibt es einen Schülerausweis in der Regel ab der 5. Klasse.

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