Unter 16 keine Testnachweise bei 3G-Regel erforderlich
Veröffentlicht: Montag, 23.08.2021 14:16
Kinder und Jugendliche in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen unter 16 Jahren benötigen für Veranstaltungen, bei denen die 3G-Regel gilt, keine entsprechenden Nachweise.
- Änderung der Corona-Schutzverordnung
- Ab heute (23.8.) gültig
Das sieht eine Änderung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vor, die seit heute gilt. Ursprünglich war vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche einfach ihren Schülerausweis überall dort vorlegen könnten, wo die 3G-Regel gilt. In der aktuellen Fassung heißt es jetzt, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler gelten und weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung benötigen. In NRW gibt es einen Schülerausweis in der Regel ab der 5. Klasse.