Urteil gegen Christoph Metzelder ist rechtskräftig

Beide Seiten verzichten auf eine Berufung. Damit ist die Bewährungsstrafe gegen den Ex-Schalker wirksam.

Christoph Metzelder auf dem Weg ins Gericht
© Fabian Strauch / FUNKE Foto Services GmbH
  • Staatsanwaltschaft nimmt Berufung zurück
  • Urteil wegen Weitergabe kinderpornographischer Dateien

Das Urteil gegen den ehemaligen Fußballprofi Christoph Metzelder ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung zurückgenommen, teilte das Düsseldorfer Amtsgericht mit. Beide Seiten hätten erklärt, auf Rechtsmittel zu verzichten.

Der Ex-Schalker war am Donnerstag wegen Weitergabe kinderpornographischer Dateien zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Im Prozess hatte Metzelder die Vorwürfe teilweise zugegeben und die Opfer um Vergebung gebeten. Den Vorwurf der Anklage, er habe 300 einschlägige Dateien besessen, hatte der 40-Jährige zurück gewiesen. 

Weitere Meldungen

skyline