Urteil: Lockdown-Schließungen waren rechtmäßig

Die Schließung von Betrieben während des Corona-Lockdowns 2020 war rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster gerade entschieden.

Geschlossen-Schild vor einem Restaurant
© Barbara Zabka / FUNKE Foto Services
  • Gericht: Gesundheitsschutz wichtiger als wirtschaftliche Interessen
  • Geklagt hatte u.a. ein Unternehmer aus Gelsenkirchen

Das Gericht sagt: Die Maßnahmen im Corona-Lockdown 2020 waren verhältnismäßig - auch die Betriebsschließungen. Die Richter haben das vor allem mit dem Schutz von Leben und Gesundheit begründet. Das Gericht hat außerdem angemerkt, dass während des Lockdowns 2020 auch eine Überlastung des Gesundheitssystems drohte. Die Landesregierung habe davon ausgehen können, dass Betriebsschließungen und Kontaktbeschränkungen ein wirksames Mittel darstellten, um das Virus in den Griff zu bekommen. Geklagt hatte unter anderem ein Fitnessstudiobetreiber aus Gelsenkirchen. Der Gesundheitsschutz sei zu diesem Zeitpunkt aber wichtiger gewesen als die wirtschaftlichen Interessen der Betroffenen. Das Urteil heute dürfte richtungsweisend für viele betroffene Unternehmen sein - auch im Hinblick auf Entschädigungszahlungen für die entgangenen Einnahmen.

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