Urteil nach Tanklasterunfall auf der A40

Der - damals betrunkene - Unglücksfahrer muss wahrscheinlich ins Gefängnis. Sein Verteidiger kündigte allerdings Berufung an.

Die beschädigte Eisenbahnbrücke an der A40 bei Mülheim
© Michael Dahlke / FUNKE Foto Services
  • Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten
  • Fahrer hatte die Tat im Prozess gestanden

Ein schwerer Tanklasterunfall auf der A40 hat vor knapp anderthalb Jahren einen Millionenschaden verursacht - jetzt muss der Fahrer wahrscheinlich ins Gefängnis. Die Richter am Amtsgericht Mülheim haben den 42-Jährigen zu einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts war der Mann im September 2020 mit knapp 1,8 Promille Alkohol im Blut von der Fahrbahn der A40 abgekommen. Sein Laster mit 35.000 Litern Kraftstoff ging unter einer Eisenbahnbrücke in Flammen auf, ein Autofahrer wurde verletzt. Fast ein Jahr lang gab es durch das Unglück Behinderungen im Auto- und Bahnverkehr.

Prozess ist noch nicht beendet

Das Urteil gegen den 42-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig. Sein Verteidiger kündigte an, in Berufung zu gehen. Der Fahrer hatte die Tat im Prozess gestanden und sich reumütig gezeigt. Auch sein Anwalt betonte, der Mann sei nach einer sechsmonatigen Entziehungskur völlig verwandelt. Deshalb fordert er eine Bewährungsstrafe.

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