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Urteil: Unrechtmäßige Kündigen auf Schalke
© Ingo Otto / FUNKE Foto Services
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Urteil: Unrechtmäßige Kündigen auf Schalke

Der FC Schalke 04 muss mal wieder eine Niederlage einstecken - diesmal vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht.

Veröffentlicht: Mittwoch, 13.11.2024 04:43

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  • Gericht gibt Mitarbeitern Recht
  • Physios werden zu alten Konditionen beschäftigt
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Im Streit um die Kündigungen von langjährigen Schalke-Mitarbeitern hat es am Gelsenkirchener Arbeitsgericht eine Entscheidung gegeben: Der Verein muss Medienberichten zufolge zwei gekündigte Physiotherapeuten weiterbeschäftigen. Demnach gab das Gericht den zwei ehemaligen Mitarbeitern Recht, die nach ihrer Entlassung gegen den Klub geklagt hatten. Jetzt muss Schalke die beiden wieder einstellen und zu den alten Konditionen bezahlen – ein teurer Rückschlag für den ohnehin hoch verschuldeten Verein. Die Physiotherapeuten waren schon seit rund zehn Jahren bei Schalke, bevor sie im Sommer gekündigt wurden.

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