Urteil wegen versuchten Totschlags in Gelsenkirchen

Ein 49-jähriger Mann soll seinen Cousin nach einem Familienstreit mit Messerstichen schwer verletzt haben.

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  • Angeklagter lauerte Opfer mit mehreren Waffen auf
  • Versuchter Mord konnte nicht nachgewiesen werden

Nach fast tödlichen Messerstichen in Gelsenkirchen muss der Täter für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Die Richter am Landgericht Essen haben den 49-jährigen Angeklagten vom Niederrhein wegen versuchten Totschlags verurteilt. Er hatte die Tat vor Gericht gestanden. Hintergrund war laut Staatsanwaltschaft ein Familienstreit, in den sich der Cousin des Angeklagten eingemischt hatte. Dafür schwor der 49-Jährige Rache. Anfang 2020 lauerte er dem Cousin zusammen mit einem unbekannten Komplizen in einer Gelsenkirchener Wohnung auf. Die beiden Männer bedrohten das Opfer mit einer Pistole, zwei Messern und einem Elektroschocker. Der Angeklagte stach mehrfach zu und verletzte seinen Cousin dadurch schwer. Angeklagt war der 49-Jährige wegen Mordes - laut der Richter konnte aber keine Heimtücke nachgewiesen werden.

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