Urteil zu gekündigten Kumpeln: RAG will in Berufung gehen

Die RAG will das heute gefällte Urteil zu gekündigten Bergleuten nicht akzeptieren und in Berufung gehen.

RAG-Parkplatz Bottrop Gleiwitzer Platz
© Thomas Gödde / FUNKE Foto Services

Vorher will das Bergbauunternehmen aber das schriftliche Urteil abwarten und genau prüfen. Das Gelsenkirchener Arbeitsgericht hatte heute 13 Kündigungen von Bergleuten durch die RAG für unwirksam erklärt. Die Arbeitsverhältnisse bestehen damit weiterhin. Bis es ein rechtskräftiges Urteil gibt, dürfen die Bergleute trotzdem nicht weiterarbeiten. Sie bekommen auch kein Gehalt. Einen entsprechenden Antrag hatte das Gericht als unzumutbar für die RAG abgelehnt.

Noch weitere Klagen werden verhandelt

Die Kläger hatten argumentiert, dass eine Kündigung nicht gerechtfertigt sei. In den Betrieben der RAG wäre nach wie vor genug Arbeit vorhanden. Das Unternehmen widerspricht - die Bergleute hätten außerdem abgelehnt, in eine Transfergesellschaft einzutreten. Bis Ende März werden noch 124 weitere Klagen vor dem Gelsenkirchener Arbeitsgericht verhandelt.

Weitere Meldungen

skyline