Urteil zum gewaltsamen Tod eines Säuglings aus Gelsenkirchen

Im Revisionsprozess um den gewaltsamen Tod eines Säuglings aus Gelsenkirchen ist das Urteil gefallen: Der angeklagte Pflegevater des einjährigen Jungen muss für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. 

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  • Bundesgerichtshof hatte erstes Urteil aufgehoben
  • Leibliche Eltern waren Nebenkläger

In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Hagen den heute 32-Jährigen wegen Totschlags zu 12 Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Im ersten Prozess hatte der Pflegevater zugegeben, das Baby geschüttelt zu haben - laut eigener Aussage, um es zu beruhigen. Er habe den Kleinen weder verletzen, noch töten wollen. Kurz nach seiner Geburt war der Säugling aus seiner Familie in Gelsenkirchen herausgenommen und in der Pflegefamilie in Plettenberg untergebracht worden. Die leiblichen Eltern waren in dem Prozess als Nebenkläger aufgetreten.

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