Ver.di geht gegen verkaufsoffenen Sonntag in Gladbeck vor

Die Gewerkschaft will gegen die geplante Ladenöffnung beim Nikolausmarkt am 4. Dezember vor Gericht ziehen.

Passanten beim Nikolausmarkt in Gladbeck
© Lutz von Staegmann / FUNKE Foto Services
  • Klage beim Gelsenkirchener Verwaltungsgericht
  • Gewerkschaft rechnet sich gute Chancen aus

Die Geschäfte in der Gladbecker Innenstadt können zum Nikolausmarkt am 2. Advent möglicherweise doch nicht öffnen. Die Gewerkschaft Ver.di will juristisch gegen den verkaufsoffenen Sonntag vorgehen. Das hat uns gerade ein Sprecher bestätigt. Sobald der Termin offiziell von der Stadt Gladbeck veröffentlicht sei, werde man Klage beim Gelsenkirchener Verwaltungsgericht einreichen. Die Richter müssen dann entscheiden, ob es für den verkaufsoffenen Sonntag am 4. Dezember eine rechtliche Grundlage gibt.

Ver.di rechnet sich gute Chancen aus: Die Vorlage der Stadt Gladbeck sei nicht verfassungskonform, so die Auffassung der Gewerkschaft. Für einen verkaufsoffenen Sonntag gibt es hohe rechtliche Hürden: Es muss erwiesen sein, dass die eigentliche Veranstaltung - in diesem Fall der Nikolausmarkt - mehr Menschen anzieht, als die geöffneten Läden. Laut Ver.di sei ein verkaufsoffener Sonntag in der aktuellen Krise außerdem Energieverschwendung.

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