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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen billigt Ausweisung
© Oliver Mengedoht / FUNKE Foto Services
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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen billigt Ausweisung

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eilantrag eines in der Stadt lebenden Mannes gegen seine Ausweisung abgelehnt. Er hatte 2022 einen Polizisten so schwer verletzt, dass dieser dauerhaft dienstunfähig ist.

Veröffentlicht: Montag, 03.08.2026 18:34

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  • Polizist 2022 in Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) angegriffen
  • Beschluss noch nicht rechtskräftig
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Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden: Ein Mann, der 2022 einen Polizisten schwer verletzt haben soll, darf aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Gericht lehnte seinen Eilantrag gegen eine Verfügung der Stadt Gelsenkirchen ab. Der inzwischen in Gelsenkirchen wohnhafte Mann war nach der Tat vor einer Diskothek in Greifswald in Mecklenburg-Vorpommern zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht sieht eine Wiederholungsgefahr. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig – der Betroffene kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW einlegen.

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