
© Thomas Gödde / FUNKE Foto Services
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- Umtauschpflicht für alte Führerscheine
- Behörden rechnen mit Ansturm
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Beispielsweise müssen einige ihre alten Führerscheine umtauschen. Betroffen sind zunächst diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind - für sie endet die Umtauschfrist am 19. Januar. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarngeld von 10 Euro. Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, in ein EU einheitliches Dokument umgetauscht werden. Viele Städte rechnen in den nächsten Wochen mit einem Ansturm von Bürgern, die jetzt zum Umtausch verpflichtet sind.
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