
© Oliver Mengedoht / FUNKE Foto Services
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- Nicht jeder darf ein Osterfeuer veranstalten
- Anmeldung bei der Stadt erforderlich
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Zum einen sind Osterfeuer nur Vereinen, Organisationen oder Glaubensgemeinschaften aus der Ortsgemeinschaft erlaubt. Das Osterfeuer selbst darf nur mit Holz, Baum- oder Strauchschnitt gemacht werden - andere Materialien sind nicht zulässig. Wer ein Osterfeuer anmelden möchte, kann das bis zum 1. April bei der Stadt Gladbeck tun. Hier kommt ihr zum Anmeldeformular.
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