
- Erstmal keine Stallpflicht oder Sperrzone
- Hinweise und Regeln für Geflügelhalter
Bei einem toten Wildvogel aus Gladbeck hat sich jetzt bestätigt, dass er die hochansteckende Vogelgrippen-Variante H5N1 hatte. Die Wildgans war Ende Oktober in Wittringen gefunden worden - jetzt liegt das offizielle Laborergebnis vor. Ein Schnelltest hatte schon die Vogelgrippe nachgewiesen.
Eine Stallpflicht oder Sperrzone in Gladbeck wird es trotzdem erstmal nicht geben. Das zuständige Kreisgesundheitsamt hat sich dazu nach eigener Aussage mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung abgestimmt. Alle Tierhalter seien grundsätzlich verpflichtet, das Ausbreiten von Tierseuchen zu verhindern. Sinn machen würde eigentlich auch nur eine landesweite Regelung. Hier findet ihr weitere Hinweise des Kreisgesundheitsamtes.
Bottrop hatte nach dem ersten bestätigten Vogelgrippe-Fall direkt eine Stallpflicht für Geflügel verhängt, Gelsenkirchen ruft Tierhalter auch erstmal nur dazu auf, vorsichtig zu sein.