Vorerst kein Diesel-Fahrverbot in Gelsenkirchen

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das Ergebnis des Schlichtungsgesprächs Mitte Februar bekannt gegeben.

© Radio Emscher Lippe / Michael Rose

Die Beteiligten haben sich auf einen Vergleich geeinigt, der KEIN Fahrverbot vorsieht. Dafür wurde ein Konzept erarbeitet, durch das die Luft in Schalke-Nord sauberer werden soll. Es sieht ein Fahrverbot für schwere LKW über 3,5 Tonnen auf der Kurt-Schumacher-Straße vor - das ohnehin schon seit Mitte September vergangenen Jahres gilt. Außerdem soll die Stadt Gelsenkirchen weiter daran arbeiten, den öffentlichen Nahverkehr besser zu machen, damit mehr Leute vom Auto auf Bus und Bahn umsteigen.

Die Hintergründe

Fahrverbote - zumeist für ältere Dieselfahrzeuge - drohen, wenn an den Messstellen der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von

40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wird. Die Bezirksregierungen stellen Luftreinhaltepläne auf, um dieses Ziel zu erreichen. Der Deutschen Umwelthilfe gehen die angeordneten Maßnahmen aber in den meisten Fällen nicht weit genug. Deshalb hatte die DHU gegen die Luftreinhaltepläne für Gelsenkirchen und viele weitere Städte geklagt.


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