
- Verwaltungsgericht zweifelt an unterschiedlichen Steuersätzen für Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Stadt Bottrop will rechtliche Probleme vermeiden
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass Städte möglicherweise nicht unterschiedlich hohe Grundsteuersätze für Wohnhäuser und Gewerbeimmobilien verlangen dürfen. Bottrop hatte nach der Grundsteuerreform verschiedene Sätze festgelegt - niedrigere für Wohnungen, höhere für Geschäfte und Büros. Um rechtliche Probleme zu vermeiden, verschickt Bottrop die Grundsteuerbescheide vorerst nicht. Die Stadt will verhindern, dass sie später tausende Bescheide korrigieren muss, falls das Gericht auch gegen Bottrop entscheidet. Der Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen. Eigentümer erhalten trotzdem ihre jährlichen Bescheide mit den üblichen Kosten für Müll, Abwasser und Straßenreinigung. Die Grundsteuer soll dann nachträglich festgelegt werden.