Waffenverbotszone am Gelsenkirchener Hauptbahnhof

Die Bundespolizei will für euch das Reisen in der Vorweihnachtszeit so sicher wie möglich machen.

Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof
© Ingo Otto / FUNKE Foto Services
  • Verbot gilt vom 15. November bis zum 23. Dezember
  • Polizei kontrolliert verstärkt und kassiert Waffen ein

Der Gelsenkirchener Hauptbahnhof wird in der Vorweihnachtszeit zur Waffenverbotszone. Das hat heute die Bundespolizei angekündigt. Sie wird für insgesamt 26 Bahnhöfe in NRW eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Für Gelsenkirchen bedeutet das: Im kompletten Bahnhofsgebäude - bis auf den U-Bahn-Bereich - sind Messer und andere gefährliche Gegenstände verboten. Das gilt zum Beispiel auch für Taschenmesser, die normalerweise erlaubt sind.

Die Waffenverbotszone in Gelsenkirchen und den anderen Hauptbahnhöfen gilt von kommenden Freitag bis einschließlich 23. Dezember - unter der Woche immer von 14 bis 23 Uhr und an den Wochenenden durchgehend. In dieser Zeit wird die Bundespolizei dort verstärkt kontrollieren und gefährliche Gegenstände einkassieren. Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert einen Platzverweis und bis zu 200 Euro Strafe. Mit der Allgemeinverfügung will die Polizei das Reisen in der Vorweihnachtszeit so sicher wie möglich machen. 

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