Wahlen im Gelsenkirchener Integrationsrat müssen wiederholt werden

Wegen Wahlfehlern in der konstituierenden Sitzung des Gelsenkirchener Integrationsrates müssen mehrere Wahlen wiederholt werden. 

© Olaf Ziegler / FUNKE Foto Services

Die Verwaltung hatte den Wahlvorgang geprüft und dabei festgestellt, dass ein falsches Wahlverfahren angewendet wurde. Daher sind diese Wahlen ungültig. Die Wahlen sollen in der nächsten Sitzung wiederholt werden. Das gilt auch für die Wahl zur Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden. Die Wahl zum Vorsitz des Integrationsrates wurde dagegen rechtmäßig durchgeführt und ist somit gültig. 

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