Was zum Jahreswechsel erlaubt ist - und was nicht...

In Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen gibt es morgen in der Silvesternacht zwar keine Verbotszonen für das Abfeuern von Silvester-Feuerwerk, der Gelsenkirchener Anwalt Arndt Kempgens macht aber darauf aufmerksam, dass das Trinken von Alkohol dabei in der Öffentlichkeit aber verboten ist.

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  • 250 bis 500 Euro Strafe bei Verstößen
  • kein Alkohol im Freien und keine Partys

Und das kann dann auch teuer werden: Zwischen 250 und 500 Euro werden fällig; wenn man zum Beispiel mit zu vielen Menschen zusammensteht - oder sogar feiert. Partys sind wegen Corona aktuell komplett verboten.


Raketen kaufen verboten - abfeuern nicht

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk wurde in diesem Jahr auch verboten, damit die ohnehin durch Corona ausgelasteten Kliniken nicht noch mehr mit Verletzten aus der Silvesternacht zu tun bekommen. Raketen, die man noch zuhause hat, dürfen aber theoretisch abgefeuert werden.


Hier findet Ihr das Interview mit Arndt Kempgens noch mal in voller Länge:

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