
© Hans Blossey / FUNKE Foto Services
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- Verbot trifft unter anderem Landwirte
- Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen
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Wegen der anhaltenden Trockenheit darf ab morgen in Gladbeck kein Wasser mehr aus Flüssen, Seen und Bächen entnommen werden. Der Kreis Recklinghausen hat heute eine entsprechende Verfügung für alle Kreisstädte veröffentlicht. Das Verbot gilt für Privatleute und Gewerbliche. Betroffen sind zum Beispiel Landwirte, die Wasser für ihre Felder aus oberirdischen Gewässern abpumpen. Für private Brunnen im Garten gilt das Verbot nicht. Der Kreis will die Einhaltung nach eigener Aussage kontrollieren. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.
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