Weitere Haftstrafe für Gelsenkirchener Geschäftsmann

Das Essener Landgericht hat einen Gelsenkirchener Geschäftsmann zu einer weiteren Gefängnisstrafe verurteilt.

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  • Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung
  • Sohn freigesprochen

Der 58-Jährige muss wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und versuchter Nötigung für drei Jahre und zwei Monate in Haft, sagte uns ein Gerichtssprecher. Sein ebenfalls angeklagter Sohn wurde freigesprochen. Der verurteilte Geschäftsmann soll laut Anklage im Dezember 2018 zwei Männer in eine Wohnung gelockt haben. Dort sollen mehrere vermummte Personen gewartet haben, die die beiden Männer geschlagen und getreten haben sollen. Ob auch Waffen im Einsatz waren, dafür gab es vor Gericht keine Beweise. Der 58-Jährige soll dabei von einem Opfer 200.000 Euro gefordert haben. Zu einer Zahlung kam es nicht. Laut Medienberichten handelte es sich um den Freund seiner Tochter, der im Laufe der Beziehung immer wieder Geldgeschenke von seiner Freundin bekommen haben soll. Der Gelsenkirchener war vor schon zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden - wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe. Rechtskräftig sind die beiden Urteile noch nicht.

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