
© Stefan Arend / FUNKE Foto Services
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- Heime müssen Schnelltest anbieten
- Pflegeheime gelten als besonders gefährdete Orte
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Die Testpflicht gilt auch beispielsweise für Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder ambulante Pflegekräfte, die in den Heimen ein- und ausgehen. Rein darf nur, wer negativ auf das Virus getestet wurde. Den Schnelltest müssen laut Stadt die Einrichtungen anbieten.
Die Testpflicht in den Heimen hatte die Stadt Bottrop vor fast zwei Wochen angeordnet. Pflegeheime gelten in der Corona-Pandemie als besonders gefährdete Orte, weil dort vor allem Risikogruppen leben. Laut Robert-Koch-Institut gibt es in Deutschland aktuell 900 Corona-Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen.
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