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Die Bundesnetzagentur hat heute ihren Entwurf für die konkrete Ausgestaltung der Verbraucherrechte veröffentlicht. Nach dem Entwurf müssen die Nutzer an zwei Tagen jeweils zehn Messungen der Internet-Geschwindigkeit vornehmen. Wenn dabei nicht an beiden Tagen mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht wird, soll ein Minderungsrecht bestehen.
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