
- Gericht lehnte Klage der Stadt ab
- Windrad soll wichtiger Bestandteil der Haldenwelt werden
Die Verwaltung schlägt den Politikern vor, den Antrag auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen zurückzunehmen. Das Gericht hatte im März eine Klage der Stadt Gladbeck gegen die Baugenehmigung des Windrads abgelehnt. Eigentlich hatte die Stadt festgelegt, alle juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen. Für die Stadt sei eine dauerhafte Stilllegung oder ein Rückbau der Anlage nicht absehbar. Vielmehr solle versucht werden, mit dem Windrad umzugehen und es zu einem wichtigen Bestandteil der Haldenwelt in Brauck zu machen. Dazu sollte auch der Betreiber des Windrades mit ins Boot geholt werden. Ein entsprechendes Gespräch habe laut Stadt schon stattgefunden. Sollte es dazu eine Vereinbarung geben, will die Stadt dann nicht mehr vor das Oberverwaltungsgericht Münster ziehen.