Windrad-Streit in Gladbeck geht weiter

Ende März will das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über die Klagen der Stadt Gladbeck, des Ballonclubs und der Anwohner in Brauck entscheiden.

Montage des zweiten Rotorblatts
© Steag
  • Klagen der Anwohner werden schriftlich bearbeitet
  • Termin für Stadt und Ballonclub steht

Der juristische Streit um das neue Windrad auf der Gladbecker Mottbruchhalde geht weiter. Ein für morgen geplanter Verhandlungstermin am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist zwar abgesagt worden - die Richter werden aber schriftlich ihr Urteil fällen, hat uns ein Sprecher des Gerichts gesagt. Nach einem Ortstermin in Brauck werde jetzt "nach Aktenlage" entschieden. In dem Verfahren geht es um sechs Anwohner der Mottbruchhalde, die sich durch das Windrad gestört fühlen.

Offen sind auch noch zwei Klagen der Stadt Gladbeck und des Ballonclubs in Wittringen. Beide waren von Anfang an gegen den Bau der Anlage - der Kreis Recklinghausen hatte dem Betreiber Steag trotzdem die Genehmigung erteilt. Die beiden ausstehenden Klagen sollen am 23. März am Verwaltungsgericht verhandelt werden. Erst danach würde auch das Urteil im Fall der Anwohner fallen, heißt es vom Gerichtssprecher.

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