Wölfin "Gloria" darf nicht abgeschossen werden

Das Verwaltungsgericht hat die Klage eines Schäfers abgewiesen.

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  • Einen hundertprozentigen Schutz könne es in einem Wolfsgebiet nicht geben
  • Urteil noch nicht endgültig

Wölfin "Gloria" darf nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf heute entschieden. Grundsätzlich sei die Tötung von Wölfen, die zu besonders geschützten Tierarten gehörten, nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verboten, so die Richter. Einen hundertprozentigen Schutz könne es außerdem in einem Wolfsgebiet nicht geben. Ein Schäfer aus dem Kreis Wesel wollte vor Gericht erreichen, dass die Wölfin erschossen werden darf. Seinen Angaben nach hat Gloria schon 26 seiner Schafe getötet. In Kirchhellen hatte Gloria zuletzt Damwild gerissen, davor auch schon Schafe. Seit knapp anderthalb Jahren zählt der Bottroper Norden zum offiziellen Wolfsgebiet Schermbeck. Endgültig ist das Urteil noch nicht. Der Schäfer kann noch beim Oberverwaltungsgericht Klage einreichen.

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