
- Privateigentümer zahlen mehr, Gewerbetreibende weniger
- Gladbeck wartet endgültige Entscheidung der Gerichte ab
Nach dem Streit um die Grundsteuer im Ruhrgebiet gibt es neue Entscheidungen: In Bottrop hat der Rat bereits beschlossen, zu einem einheitlichen Steuersatz für private und gewerbliche Grundstücke zurückzukehren. Gelsenkirchen will das in rund zwei Wochen ebenfalls im Stadtrat beschließen lassen.
Hintergrund ist ein Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Demnach sind unterschiedliche Steuersätze für Wohnhäuser und Gewerbegrundstücke nicht zulässig. Für Haus- und Wohnungsbesitzer heißt das: Ihr müsst künftig mehr Grundsteuer zahlen. Das wird über die Nebenkosten auch auf die Mieter umgelegt. Für Gewerbetreibende wird es dagegen etwas günstiger.
In Gelsenkirchen würde die Grundsteuer für ein durchschnittliches Einfamilienhaus dadurch laut Stadt um rund 184 Euro pro Jahr steigen. Für Eigentumswohnungen müsstet ihr rund 100 Euro mehr zahlen.
Beide Städte betonen, dass sie insgesamt nicht mehr Geld einnehmen - die Last werde nur anders verteilt als bisher.
Gladbeck hält vorerst an unterschiedlichen Steuersätzen fest
Anders läuft es in Gladbeck: Dort gibt es für 2026 bereits eine aus Sicht der Stadt gültige Grundsteuersatzung. Die Bescheide sind im Januar verschickt worden. Die Stadt arbeitet erst einmal weiter mit unterschiedlichen Steuersätzen für Wohn- und Nichtwohngrundstücke und will die endgültige Entscheidung der Gerichte abwarten, bevor sie über mögliche Änderungen ab 2027 entscheidet. Für Wohngrundstücke zahlt ihr in Gladbeck aktuell 929 Euro pro Jahr, gewerbliche Grundstücke werden mit 1673 Euro besteuert.