
© stockpics - stock.adobe.com
© stockpics - stock.adobe.com
Anzeige
- Helfer sollen stichprobenartig ausgewählte Haushalte besuchen
- Voraussetzung: mindestens 18 Jahre alt und polizeiliches Führungszeugnis
Anzeige
Sie sollen stichprobenartig ausgewählte Haushalte besuchen und Daten erheben. Die ermittelten Zahlen der Volkszählung bilden dann die Basis für finanz- wohn- und gesellschaftspolitische Entscheidungen. Der Zensus findet alle 10 Jahre statt. Interessierte können sich über die Internetseiten der Städte bzw. die allgemeine Zensus-Webseite melden. Um beim Zensus zu helfen, müsst ihr unter anderem mindestens 18 Jahre alt sein und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Hier findet ihr die Links zu den jeweiligen Webseiten der Städte und des Kreises.
Anzeige