
© Hauptzollamt Dortmund
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- Verfahren wegen Steuerhehlerei
- Zoll: CBD-Handel ist strafbar
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Bei einer Razzia in Shisha-Bars und Kiosken in Bottrop haben Zollfahnder am Freitag einige Verstöße festgestellt. Insgesamt wurden zwei Shisha-Bars, zwei Shops und sechs Kioske überprüft. Dabei fanden die Beamten unter anderem unversteuerten Wasserpfeifentabak, raubkopierte E-Zigaretten und verbotene Betäubungsmittel wie CBD oder Marihuana. Die Zollfahnder leiteten sieben Strafverfahren ein - zum Beispiel wegen Steuerhehlerei. Das Hauptzollamt, das für Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen zuständig ist, macht in diesem Zusammenhang besonders auf die Gefahren von CBD aufmerksam: Auch, wenn die Produkte aus der Hanfpflanze einen vergleichsweise geringen Rausch-Effekt hätten, seien Verkauf, Besitz und Beschaffung strafbar.
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