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Böllerverbot auf dem "Roten Platz" in Bottrop
© Socrates Tassos / FUNKE Foto Services
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Böllerverbot auf dem "Roten Platz" in Bottrop

Nach der Silvester-Randale in der Prosper-III-Siedlung im vergangenen Jahr wollen Stadt und Polizei diesmal auf Nummer sicher gehen.

Veröffentlicht: Dienstag, 31.12.2024 05:00

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  • Böllerverbotszone gilt von 18 Uhr bis 8 Uhr morgen früh
  • Polizei überwacht den Bereich mit sechs Kameras
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Demolierte Hochbeete, zerstörte Sitzbänke und Polizisten, die mit Böllern beworfen werden: Damit sich solche Szenen auf Prosper III in Bottrop nicht wiederholen, haben Stadt und Polizei die Sicherheit verschärft: Von heute Abend 18 Uhr bis 8 Uhr morgen früh dürfen rund um den Roten Platz keine Böller und Raketen gezündet werden. Selbst das Dabeihaben von Feuerwerkskörpern ist verboten. Polizei und Ordnungsamt werden verstärkt kontrollieren, ob das Verbot eingehalten wird - unter anderem mit einer eigens installierten Videoüberwachungsanlage. Sechs Kameras übertragen zwischen 20 und 4 Uhr Livebilder ins Polizeipräsidium. Außerdem sind rund um den Jahreswechsel mehr Beamte in der Bottroper Siedlung unterwegs. 

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Hier befindet sich die Verbotszone:

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Böllerverbot auf dem "Roten Platz" in Bottrop
© Stadt Bottrop
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Ausgewiesene Böllerverbotszonen gibt es in Gladbeck und Gelsenkirchen nicht. Allerdings appellieren auch hier die Behörden an euch, Rücksicht auf andere Menschen und Tiere zu nehmen.  

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