Dozentin der Polizei-Hochschule darf weiter unterrichten

Der Rechtsstreit um den Rauswurf der Lehrbeauftragten an der Gelsenkirchener Hochschule ist endgültig beendet.

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen
© Thomas Schmidtke / Funke Foto Services
  • Beschluss des OVG ist nicht anfechtbar
  • Dozentin hatte mit Tweet für Wirbel gesorgt

Der Rauswurf einer Dozentin an der Polizei-Hochschule in Gelsenkirchen war rechtswidrig. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden. Laut Gericht ist der Beschluss nicht anfechtbar. Das heißt: Die Dozentin darf weiter unterrichten. Die Richter in Münster haben eine Beschwerde des Landes zurückgewiesen - allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aus formalen. Schon das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen hatte die Dozentin im Recht gesehen.

Die Lehrbeauftragte war im Mai von der Polizei-Hochschule in Ückendorf vor die Tür gesetzt worden, weil sie in einem Tweet die angebliche braune Gesinnung in Teilen der Polizei kritisiert hatte. Später hatte die Dozentin eine „unglückliche Wortwahl“ eingeräumt - sich aber vor Gericht gegen den Rauswurf gewehrt.

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