Gelsenkirchen: AfD reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein

Die AfD wehrt sich gegen die Kündigung ihres Mietvertrags für den Parteitag Ende Juni in Essen und hat neben einer Zivilklage nun auch eine Eilklage beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.

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  • AfD geht rechtlich gegen Kündigung der Grugahalle vor
  • Entscheidung soll zügig erfolgen

Im Streit um den Mietvertrag für den AfD-Parteitag in Essen ist jetzt auch das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen involviert. Heute (11.6.) ging dort ein Eilantrag der AfD ein. Hintergrund: Die Messe Essen hatte den Vertrag gekündigt, weil die AfD keine Erklärung abgegeben hatte, strafbare NS-Parolen zu verhindern. Die AfD fordert nun in ihrem 116 Seiten langen Antrag an das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, dass die Stadt Essen auf die Messegesellschaft einwirkt, damit der Parteitag wie geplant und zu den ursprünglichen Bedingungen Ende Juni stattfinden kann - also ohne den Zusatz, dass keine strafbaren Äußerungen gemacht werden dürfen. Die Stadt Essen kann jetzt dazu Stellung nehmen. Eine Entscheidung soll noch vor dem geplanten Parteitag fallen. 

AfD beantragt einstweilige Verfügung und stellt Strafanzeigen

Die AfD hat zusätzlich zum Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auch beim Landgericht Essen eine einstweilige Verfügung beantragt, um ihren Parteitag in der Grugahalle doch noch abhalten zu können. Über diesen Antrag wird das Gericht am kommenden Montag (17.6.) in einer mündlichen Verhandlung beraten. Zudem hat die AfD Strafanzeigen gegen den Essener Oberbürgermeister und den Messechef wegen Untreue und versuchter Nötigung eingereicht, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte.

Bei der Europawahl ist die AfD in Gelsenkirchen zweitstärkste Kraft geworden.

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