
- Verhandlung dauerte nur 40 Minuten
- Land entkräftet Vorwurf
Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wurde am Mittwoch (18.02.) die Klage einer Polizistin verhandelt, die in Teilzeit arbeiten wollte. Ihr Anwalt zog die Klage nach nur 40 Minuten überraschend zurück. Die Beamtin argumentierte, dass sie und ihr Mann das Eheleben nicht wie gewünscht gestalten könnten und sie sich gegenüber Kollegen benachteiligt fühlte. Das Land entkräftete diesen Vorwurf erfolgreich.
Rechtliche Grundlagen und Entscheidung
Der Vorsitzende Richter stellte klar: Teilzeit im Beamtenrecht ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. In anderen Fällen kann der Dienstherr zustimmen, muss aber nicht. Die Behörde verwies auf eine dünne Personaldecke und viele Überstunden. Das Gericht betonte, dass die Klägerin nicht anders behandelt wird als andere. Daraufhin zog ihr Anwalt die Klage zurück.