Kirchhellen: Abschuss von Wölfin Gloria vorerst gestoppt

Ein Gericht hat angeordnet, dass das Tier erstmal doch nicht abgeschossen werden darf. Naturschutzverbände haben gegen die Abschussverfügung Eilanträge eingereicht.

Ein Wolf
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  • Richter müssen Tierschutz und Schäden für Landwirte abwägen
  • Entscheidung soll in den kommenden Wochen fallen

Problemwölfin „Gloria“, die auch in Kirchhellen Tiere gerissen hat, darf erstmal doch nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf angeordnet. Erst gestern war eine Allgemeinverfügung des Kreisel Wesel in Kraft getreten, nach der Gloria zum Abschuss freigegeben ist. Naturschutzverbände haben dagegen aber direkt Eilanträge eingereicht. Die müssen die Richter jetzt prüfen. Bis eine Entscheidung gefallen ist, darf die Wölfin nicht abgeschossen werden. Das Gericht verwies darauf, dass es einerseits um den Schutz einer streng geschützten Tierart gehe - andererseits darum, ernste landwirtschaftliche Schäden abzuwenden.

Seit Jahren ist Gloria im Wolfsgebiet Schermbeck unterwegs, zu dem auch der Bottroper Norden gehört. Dabei überwindet sie immer wieder Schutzzäune und tötet andere Tiere. Zuletzt hatte die Problemwölfin Anfang September sieben Schafe in Kirchhellen gerissen.

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