Mehr Gäste bei Trauungen in Gelsenkirchen erlaubt

Standesamtliche Trauungen und Beerdigungen sind in Gelsenkirchen jetzt wieder in etwas größerem Rahmen möglich.

© Hans Blossey / FUNKE Foto Services
  • 15 Besucher im Schloss Horst erlaubt
  • Bis zu 29 Gäste bei Trauerfeiern

Ab sofort dürfen bei Eheschließungen im Schloss Horst 15 Leute mit rein – zuletzt waren es nur 10. Zum Schutz vor dem Coronavirus gelten allerdings weiterhin strenge Hygenievorschriften. Auch bei Beerdigungen hat die Stadt Gelsenkirchen die Zahl aufgestockt: Je nach Größe der Trauerhalle sind wieder bis zu 29 Gäste erlaubt. Außerhalb der Trauerhalle gibt es keine Beschränkung, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden. 

Für Trauungen gelten Regeln

Das Standesamt bittet dringend um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung folgender, weiterhin zwingend einzuhaltender Regeln:

  • Die Gesellschaft muss gemeinsam unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes gegenüber anderen Personen das Gebäude betreten und unmittelbar nach der Trauung so wieder verlassen.
  • Vor den Trauzimmern und in der Glashalle ist zu allen Personen, die sich dort bewegen, der gebotene Abstand einzuhalten.
  • Bitte desinfizieren Sie beim Betreten des Schlosses ihre Hände.
  • Zur Rückverfolgung von Infektionsketten sind die Kontaktdaten der Hochzeitsgesellschaft vor der Eheschließung festzuhalten. Gerne können Sie sich im Vorfeld den Vordruck herunterladen und zur Eheschließung ausgefüllt mitbringen.


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