
© Hans Blossey / FUNKE Foto Services
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- 15 Besucher im Schloss Horst erlaubt
- Bis zu 29 Gäste bei Trauerfeiern
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Ab sofort dürfen bei Eheschließungen im Schloss Horst 15 Leute mit rein – zuletzt waren es nur 10. Zum Schutz vor dem Coronavirus gelten allerdings weiterhin strenge Hygenievorschriften. Auch bei Beerdigungen hat die Stadt Gelsenkirchen die Zahl aufgestockt: Je nach Größe der Trauerhalle sind wieder bis zu 29 Gäste erlaubt. Außerhalb der Trauerhalle gibt es keine Beschränkung, sofern die Abstandsregeln eingehalten werden.
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Für Trauungen gelten Regeln
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Das Standesamt bittet dringend um gegenseitige Rücksichtnahme und um Beachtung folgender, weiterhin zwingend einzuhaltender Regeln:
- Die Gesellschaft muss gemeinsam unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstandes gegenüber anderen Personen das Gebäude betreten und unmittelbar nach der Trauung so wieder verlassen.
- Vor den Trauzimmern und in der Glashalle ist zu allen Personen, die sich dort bewegen, der gebotene Abstand einzuhalten.
- Bitte desinfizieren Sie beim Betreten des Schlosses ihre Hände.
- Zur Rückverfolgung von Infektionsketten sind die Kontaktdaten der Hochzeitsgesellschaft vor der Eheschließung festzuhalten. Gerne können Sie sich im Vorfeld den Vordruck herunterladen und zur Eheschließung ausgefüllt mitbringen.
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