Parteitag: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gibt AfD Recht

Im Streit um den AfD-Parteitag in der Essener Grugahalle hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gerade ein Urteil gefällt: Demnach darf die Partei die Halle für ihren Parteitag Ende Juni nutzen.

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  • Richter erklären Essener Ratsbeschluss für rechtswidrig
  • Stadt Essen kann noch gegen das Urteil vorgehen

In einem schriftlichen Beschluss gaben die Richter dem Eilantrag der AfD statt. Die Partei hatte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen einen Ratsbeschluss in Essen gewehrt, mit dem der Stadtrat den Mietvertrag für die Grugahalle um einen wichtigen Zusatz ergänzt hatte. Demnach sollte die AfD für mögliche strafbare Äußerungen auf ihrem Parteitag die Verantwortung übernehmen. Die Partei hatte das abgelehnt - und die Messe Essen als Stadttochter daraufhin den Mietvertrag gekündigt. Die Gelsenkirchener Richter erklärten den Ratsbeschluss jetzt für rechtswidrig.

Die Stadt Essen kann noch gegen das Urteil vorgehen. Am Montag steht außerdem noch ein Verhandlungstermin am Landgericht Essen an. Viele Gegner der AfD haben für den Parteitag am letzten Juni-Wochenende schon Proteste angekündigt. 

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