Polizeihochschule: Streit mit Dozentin geht weiter

Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss sich jetzt mit dem Rauswurf einer Dozentin an der Polizeihochschule in Gelsenkirchen beschäftigen.

Die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen
© Thomas Schmidtke / Funke Foto Services
  • Sieg für Dozentin in erster Instanz
  • Dozentin behält Lehrauftrag

Der Streit um den Rauswurf einer Dozentin an der Polizeihochschule in Gelsenkirchen geht weiter. Jetzt hat das Land laut einem Gerichtssprecher Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Die Hochschullehrerin hatte Anfang September in einem Eilverfahren am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in der ersten Instanz recht bekommen. Das Gericht hatte entschieden, dass der Rauswurf durch die Hochschule voraussichtlich rechtswidrig war, weil keine tragfähige Gesamtabwägung stattgefunden habe.

Keine aufschiebende Wirkung

Laut Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Landes keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Die Dozentin darf weiter unterrichten. Die Hochschulleitung hatte die Dozentin vor die Tür gesetzt, weil sie in einem Tweet die angebliche braune Gesinnung in Teilen der Polizei kritisiert hatte. Später hatte sie eine „unglückliche Wortwahl“ eingeräumt.

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