Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld laufen aus

Ab sofort wird es für Unternehmen in Gladbeck, Bottrop und Gelsenkirchen wieder etwas schwieriger, Kurzarbeitergeld zu beantragen.

Kunden bei der Agentur für Arbeit
© Sebastian Konopka / WAZ FotoPool
  • Leichterer Zugang während der Pandemie
  • Kein Kurzarbeitergeld mehr für Leiharbeiter

Die Bundesagentur für Arbeit hat angekündigt, dass die Sonderregelungen aus der Corona-Zeit heute auslaufen. Während der Pandemie und später während der Energiekrise reichte es aus, wenn 10 Prozent der Belegschaft von einem Arbeitsausfall betroffen waren. Jetzt müssen mindestens 30 Prozent betroffen sein, damit das Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Außerdem gibt es die staatliche Unterstützung in Zukunft nicht mehr für Leiharbeiter.

Durch den leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld konnten vor allem in der Corona-Zeit viele Betriebe bei uns eine Durststrecke überbrücken.

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